Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für den Erwerb kostenpflichtiger Abonnements der Ellux GmbH ("er-time") über den Zahlungsdienstleister Paddle.com.
Die Zahlungsabwicklung für er-time-Abonnements erfolgt über Paddle.com Market Limited ("Paddle"). Paddle tritt dabei als Merchant of Record (Wiederverkäufer) auf und ist somit der Vertragspartner für den Zahlungsvorgang, die Rechnungsstellung sowie die Abwicklung von Rückerstattungen. Zusätzlich zu dieser Richtlinie gelten die Paddle Buyer Terms.
Jedes neue Abonnement beginnt mit einer 15-tägigen kostenlosen Testphase. Während dieser Zeit entstehen keinerlei Kosten. Eine Kündigung innerhalb der Testphase ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, es erfolgt keine Abbuchung. Wird das Abonnement während der Testphase nicht gekündigt, geht es automatisch in ein kostenpflichtiges, monatlich abgerechnetes Abonnement über.
Das Abonnement kann jederzeit über den Menüpunkt "Mein Abo" (Paddle Customer Portal) innerhalb der Anwendung oder durch formlose Mitteilung an support@er-time.com gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; bereits bezahlte Zeiträume können bis zu ihrem Ablauf weiter genutzt werden.
Da für jedes neue Abonnement eine kostenlose, unverbindliche Testphase von 15 Tagen zur Verfügung steht, um den Dienst risikofrei zu prüfen, werden bereits abgebuchte Beträge für die laufende Abrechnungsperiode grundsätzlich nicht erstattet. Eine anteilige Rückerstattung für ungenutzte Tage nach einer Kündigung erfolgt nicht.
Ausnahmen hiervon sind:
In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte unter support@er-time.com mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts. Da Paddle als Merchant of Record die Zahlung technisch abwickelt, wird eine genehmigte Rückerstattung über Paddle auf Ihr ursprüngliches Zahlungsmittel veranlasst.
Werden während einer laufenden Abrechnungsperiode zusätzliche Benutzer-Plätze oder Speicher-Pakete dazugebucht, wird der anteilige Restbetrag für die aktuelle Periode automatisch über Paddle abgerechnet (Proration). Für solche Zubuchungen gelten dieselben Grundsätze wie unter Punkt 4.